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Fachgebiete

Fachgebiete im Überblick

Rechtsanwalt Ewald Fröschle berät Sie umfassend zu:

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht gewinnt insbesondere im Bereich der Privatinsolvenz zunehmend an Bedeutung.

Zunehmend treten auch praktische Schwierigkeiten in Verbindung mit Behörden und Banken auf, die eine Beratung unabdingbar machen.

Privatpersonen sind mit der Schuldenregulierung häufig überfordert und verheddern sich in Einzelvereinbarungen mit ihren Gläubigern, ohne das Ganze zu erfassen. Schuldnerberatungsstellen stehen nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung und sind personell nicht in dem Maße ausgestattet, um außergerichtliche Schuldenregulierungspläne für alle Schuldner zu erstellen.

Durch Gesetzgebung und Rechtsprechung wurden weitere Hürden aufgebaut, die es Schuldnern zunehmend schwerer machen, ohne fremde Hilfe, ein Insolvenzverfahren in Gang zu bringen.

Versicherungsrecht

Bei betrieblichen Versicherungen ist die Erfassung und Beurteilung des Risikos das Wesentliche. Der policierte Versicherungsschutz muss mit dem vorhandenen Risiko in Übereinstimmung sein, sofern und soweit ein betriebliches Risiko versicherbar ist.

Bei privaten Risiken sind die Versicherungspolicen regelmäßig auf der Basis von allgemeinen Versicherungsbedingungen genormt.

Besondere Achtsamkeit und möglicherweise auch Beratungsbedarf besteht bei Abschluss von Lebensversicherungen. Bei unrichtigen und unvollständigen Risikoangaben kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.

Bei der Regulierung von Sachversicherungsschäden ist besonders zu beachten:

Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten

In der Sachversicherung gibt es seit der Neuordnung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) nicht mehr den generellen Ausschluss bei schuldhafter Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Obliegenheitsverletzungen, sondern nunmehr eine Differenzierung, deren genaue Ausgestaltung der Rechtsprechung überlassen wurde.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst nicht nur die Regulierung von Unfallschäden (Sach- und Personenschäden), sondern auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und Führerscheinangelegenheiten.

Versuchen Sie nicht, den Unfallschaden zunächst selbst regulieren zu wollen, sondern schalten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt ein. Nur ein Rechtsanwalt kann Ihnen sagen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen kann und welche weitere Schadenspositionen geltend gemacht werden können. Dies gilt insbesondere für den allgemeinen Schadensaufwand und für die Ausfallentschädigung.

Bitte beachten Sie, dass im Falle dessen, dass der Unfallgegner die alleinige Schuld an dem Unfall hat, die gegnerische Versicherung auch die Anwaltsgebühren trägt. Sie haben in diesem Fall kein Kostenrisiko.

Familienrecht

Einvernehmliche Scheidung

Bei einvernehmlicher Scheidung, wenn also beide Ehegatten die Scheidung wollen, ist es nicht erforderlich, dass beide Parteien vor Gericht anwaltlich vertreten werden. Es genügt, wenn eine Partei anwaltlich vertreten ist.