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Kosten

Abrechnung

Ob beim Versicherungsrecht, Insolvenz- oder Familienrecht – in der Regel erfolgt die Abrechnung einer anwaltlichen Tätigkeit auf der gesetzlichen Grundlage des Rechtsanwaltsvergütergesetz, an das Rechtsanwälte gebunden sind. Maßgebend für die Berechnung des Anwaltshonorars ist regelmäßig der Streitwert, sofern keine andere Berechnungsgrundlage vorgeschrieben ist.

Beratungshilfe

Bei Geringverdienern kommen Beratungshilfen und Prozesskostenhilfe in Betracht.

Für reine Beratungen und für außergerichtliche Tätigkeiten gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe, die bei Ihrem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragt werden kann.

Prozesskostenhilfe

Für gerichtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Prozesskostenhilfe bedeutet aber nicht, dass der Staat für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommt, sondern nur, dass diese Kosten zum Zeitpunkt der Antragstellung übernommen werden. Sollten sich aber anschließend die Einkommenverhältnisse verbessern, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Kosten wieder zurückerstatten müssen.

Rechtsschutz

Hilfreich kann in allen Fällen eine Rechtsschutzversicherung sein, die für Sie die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, wenn der Rechtsfall Aussicht auf Erfolg hat. Bitte beachten Sie aber, dass die Rechtsschutzversicherungen nicht auf allen Rechtsgebieten und für alle anwaltliche Tätigkeiten Versicherungsschutz gewähren. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere für Insolvenzsachen.